Wussten Sie, dass Sie Ihre Glücksspielverluste erfolgreich zurückfordern können, wenn Sie im Internet bei folgenden Anbietern Online-Glückspiele gespielt haben:
BWIN | Eurogrand Casino |
Bet-At-Home |
Lottoland.com |
Tipico |
Magic Red |
William Hill Casino |
Party Casino |
Interwetten Gaming Ltd |
Partypoker |
Mr Green |
Casino Club |
Bet 365 | Casino Las Vegas |
Pokerstars |
Sporting Bet |
888 Casino |
Leo Vegas Gaming Ltd |
777 Casino |
Lopoca |
Betway Limited |
Europacasino |
Royal Panda | Casino Tropez |
Aufgrund des österreichischen Glückspielmonopols ist nämlich nur die Casinos Austria AG berechtigt, über ihre Internetseite win2day Online-Glückspiele anzubieten.
ALLE anderen Online-Glückspiel-Anbieter sind dazu hingegen nicht berechtigt!
Spielverluste bei allen anderen Online-Glückspiel-Anbietern sind daher nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte in Österreich rückforderbar. In diesem Zusammenhang judiziert der Oberste Gerichtshof, dass nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstößt.
Mittlerweile werden in Österreich täglich etwa 400.000 Euro beim Online-Glücksspiel verspielt, das entspricht fast 150 Millionen Euro jährlich. Ein großer Teil davon bei illegalem Glückspiel. Die Arbeiterkammer sieht daher Handlungsbedarf, um illegales Online-Glückspiel einzudämmen. Auch Prozessfinanzierer gehen nun verstärkt gegen illegale Online-Casinos vor, um Geschädigten zu ihrem Geld zu verhelfen.
Unsere Kanzlei arbeitet ebenfalls mit einem erfahrenen Prozessfinanzierer zusammen. Unter folgenden Voraussetzungen können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen:
- Die Verluste wurden beim Online-Glücksspiel (beinhaltet auch Online-Poker, nicht aber Sportwetten) erlitten.
- Die Verluste wurden bei den oben genannten Anbietern (BWIN, Bet-at-Home, Tipico, etc.) erlitten.
- Der Nettoverlust (= einbezahlten Beträge minus ausbezahlter Gewinne) beträgt mindestens 3.000 Euro bei einem Anbieter.
- Der Nettoverlust ist schriftlich nachweisbar, etwa durch Ein- und Auszahlungsstatistiken („Payment History“) oder durch Zahlungs- bzw. Kontobelege, Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge.
Rechtsanwalt Mag. Michael Haslinger steht Ihnen für eine kostenlosen Ersteinschätzung via E-Mail (haslinger@allmayer.at) oder telefonisch (+43 (1) 512 18 34) zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.